78ermike schrieb:
Denn werden die Konditionen schlechter, sind alle Kunden betroffen - dürfen aber wegen der Verschlechterung den Vertrag (ohne Strafgebühr, es sei denn Handy bezogen (dann Kaufpreis Handy)) beenden. Aber wenn Salt dann bessere Vertragskonditionen innerhalb des Produkts nicht weitergibt - würde ich als alter Kaufmann gleich mal die Anwendbarkeit von OR Art. 20 Abs.1 prüfen (Nichtigkeit, weil der Vertrag gegen die guten Sitten verstösst --> schlechte Bedingungen weitergeben, die besseren nicht)
Für den Leistungsumfang gelten nur die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ausgehandelten Bedingungen, auch wenn das Produkt später für andere Kunden angepasst wird, ist Salt nicht verpflichtet die neuen Bedingungen an früher abgeschlossene Verträge weiterzugeben. Eigentlich logisch, dies gilt für andere Verträge ebenso...
Daher aus rechtlicher Sicht handelt Salt mit diesem Vorgehen korrekt. Unter Betrachtung der Marketinganspekte schätze ich das Verhalten jedoch als fahrlässig ein. Der negative Effekt bei den betroffenen Kunden kosten das Unternehmen massiv mehr als die eingesparten Leistungen bei den betroffenen Kunden.